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Sanierungspflicht: Machen Sie Ihr Zuhause fit für die Zukunft!

Kennen Sie als Hausbesitzer die Sanierungspflicht? Ich stelle täglich fest, dass viele Eigentümer älterer Immobilien sie nicht kennen. Die Sanierungspflicht trat im November 2020 in Kraft und soll Ihre Immobilie nicht nur zukunftssicher machen, sondern auch einen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz leisten. Und das Beste: Es gibt Förderprogramme dafür!

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Augen auf beim Immobilienkauf – Stichwort Anliegerbeiträge

Der Kauf einer eigenen Immobilie birgt viele Fallstricke. Ein gutes – und meist wenig bekanntes Beispiel – sind die Anliegerbeiträge.

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KfW-Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ und „Investitionszuschuss Barrierereduzierung“ starten wieder

Achtung! Die KfW-Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (297, 298 und 299) und „Investitionszuschuss Barrierereduzierung“ (455-B) sind ab heute wieder verfügbar! Das bedeutet: Ab sofort können wieder Förderanträge gestellt werden.

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Mit Wohn-Riester energetische Sanierung finanzieren

Sie haben eine Riester-Rente und wollen Ihr Haus energetisch sanieren? Toll! Denn seit Anfang Januar 2024 können Sie das angesparte und geförderte Kapital auch für die energetische Sanierung nutzen. Das erleichtert die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen!

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finanztip.de empfiehlt Vermittler für Baufinanzierungen

Wer derzeit einen Immobilienkredit sucht, kann sich freuen. Die Zinsen sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Und mit einem niedrigeren Bauzins lassen sich über die gesamte Laufzeit mehrere tausend Euro sparen. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich also.

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Hausbesitzer aufgepasst! Solardachpflicht kommt in Hamburg – Finanzierung rechtzeitig planen

Ab 2024 müssen Hamburger Hausbesitzer, die ihre Dächer sanieren, verpflichtend Photovoltaikanlagen installieren. Die Kosten für Anschaffung und Installation tragen die Eigentümer selbst. Bilden Sie daher schon jetzt Rücklagen für die Finanzierung der klimafreundlichen Technik.

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KfW stoppt nicht alle Förderprogramme wegen Haushaltssperre

Am 22. Januar 2023 verkündete die KfW einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp für vier ihrer Wohn- und Bauprogramme aufgrund des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts. Alle anderen Förderprogramme sind aktuell nicht betroffen.